Category Archives: NOVINKY

Epidemiebedingtes Hilfepaket für Unternehmer – steuerliche Soforthilfemaßnahmen

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Coronavirus-Epidemie wurde der Finanzanzeiger Nr. 4/2020 veröffentlicht. Hierin hat das tschechische Finanzministerium seine Beschlüsse über die Minderung einiger Steuerpflichten von Unternehmern (steuerliche Soforthilfemaßnahmen) bekannt gegeben. Es folgt eine kurze Zusammenfassung: Einkommen-/Körperschaftsteuer: Die Frist für die Abgabe der Einkommen-/Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 bleibt aufrechterhalten. Sollten jedoch Steuerpflichtige, deren gesetzlich vorgesehene Frist

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MGI Talent Meeting in Paris

MGI Worldwide with CPA Associates International hat am 7.2.2020 ein Talent Meeting in Paris veranstaltet. Das Haupthema war die Nutzung der künstlichen Inteligenz. Für LTA haben an diesem Meeting von 100 Berufsträgern aus 23 Ländern Frau Pavlína Mincbergrová, Frau Taťána Kutáková, Frau Čanka Tran und Frau Adéla Machová teilgenommen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eNeschopenka)

Ab dem 1. Januar 2020 wird zwingend die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genannt eNeschopenka, eingeführt, die die bisher üblichen Formulare in Papierform ersetzt, mit dem Ziel, administrativ zu entlasten und den Informationsfluss zwischen kranken Arbeitnehmern, Ärzten, Arbeitgebern und der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) zu beschleunigen. Für Arbeitnehmer gilt weiterhin die Pflicht, Anfang und Ende einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit unverzüglich

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Herabsetzung der Umsatzsteuersätze ab dem 01.05.2020

Aufgrund des Gesetzes Nr. 256/2019 Slg. erfolgt ab dem 01.05.2020 eine Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes auf 10% bei folgenden Leistungen: E-Publikationen Bücherverleih Wasser und Abwasser, Verpflegungsdienstleistungen einschließlich gezapftes Bier Aufräum- und Reinigungsarbeit im Haushalt häusliche Pflege von Kindern, Senioren, Kranken und Behinderten Reparatur von Schuhen und Ledererzeugnissen Reparatur und Änderung der Bekleidung und Erzeugnissen aus Textil

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Änderungen im Formular für Kontrollmitteilungen

Im Formular für Kontrollmitteilungen ( Format xml ) wurden geringfügige Änderungen vorgenommen. Es handelt sich um die Abschnitte A.4 und B.2, Spalte 12-Wertberichtigung einer uneinbringbaren Forderung, bei der neue Kode im Zusammenhang mit Wertberichtigungen von uneinbringbaren Forderungen gemäss § 46 UStG eingeführt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.financnisprava.cz/cs/financni-sprava/novinky/2019/nova-xml-struktura-kh-dph-od-2019-10-01-v-platnosti-10069 oder bei Ihrer Kontaktperson bei LTA.