Herabsetzung der Umsatzsteuersätze ab dem 01.05.2020

Aufgrund des Gesetzes Nr. 256/2019 Slg. erfolgt ab dem 01.05.2020 eine Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes auf 10% bei folgenden Leistungen:

  • E-Publikationen
  • Bücherverleih
  • Wasser und Abwasser,
  • Verpflegungsdienstleistungen einschließlich gezapftes Bier
  • Aufräum- und Reinigungsarbeit im Haushalt
  • häusliche Pflege von Kindern, Senioren, Kranken und Behinderten
  • Reparatur von Schuhen und Ledererzeugnissen
  • Reparatur und Änderung der Bekleidung und Erzeugnissen aus Textil
  • Reparatur von Fahrrädern
  • Friseurdienstleistungen