Das Finanzamt darf nur den streitigen Teil des Vorsteuerabzugs der USt. zurückbehalten, da es sich sonst um einen Eingriff in das Eigentumsrecht handeln würde

Das tschechische Verfassungsgericht ( VG ) hat am 28.2.2019 ein Urteil Az. II. ÙS 819/18 gefällt. Hiernach ist ein Zurückbehalt des unstreitigen Teils des Vorsteuerabzugs der USt. ( z.B. während der Klärung des Sachverhalts oder einer Steuerkontrolle  ) ein gesetzeswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht des Steuersubjekts. Nach dem VG hat das Finanzamt den Vorsteuerabzug in einen unstreitigen Teil und einen streitigen Teil zu trennen und den unstreitigen Teil des Vorsteuerabzugs so schnell wie möglich dem Steuersubjekt zu erstatten.

https://www.usoud.cz/aktualne/zadrzovani-nesporne-castky-nadmerneho-odpoctu-dph-je-porusenim-vlastnickeho-prava/

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