Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches wartet nur auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten

Die lang erwartete Novelle des Arbeitsgesetzbuches, die eine Reihe von wichtigen rechtlichen Änderungen mit sich bringt, wurde am Mittwoch, 10.06.2020 durch den Senat verabschiedet. Für eine Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens fehlt somit nur die Unterzeichnung durch den Präsidenten der Republik, die in nächster Zeit erwartet werden kann.

Einige Bestimmungen der Novelle sollen bereits zum 30.07.2020 in Kraft treten. Zu den wichtigsten gehört:

  • Zustellung von Schriftstücken – die Novelle sollte insbesondere die Zustellung von Schriftstücken an Arbeitnehmer vereinfachen, welche in der derzeitigen Praxis für die Arbeitgeber häufig problematisch ist;
  • Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern in die Tschechische Republik im Rahmen der Gewährung von Dienstleistungen – die Novelle erweitert den Umfang der tschechischen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auch auf ausländische Arbeitnehmer, die in die Tschechische Republik entsandt werden, angewendet werden, und zwar insbesondere bei einer Entsendung für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten;
  • Übergang von Rechten und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen – die Novelle präzisiert die Fälle, in denen aufgrund Gesetzes der Übergang von Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Arbeitgeber erfolgt.

Der zweite Teil der Änderungen sollte zum 01.01.2021 in Kraft treten. Hierzu gehört insbesondere:

  • Länge des Urlaubs – künftig wird der Urlaub von der wöchentlichen Arbeitszeit abhängen und wird in Stunden und nicht in Tagen berechnet;
  • Geteilter Arbeitsplatz – dieses neue Institut ermöglicht die Teilung einer Arbeitsposition durch mehrere Arbeitnehmer mit einer kürzeren Arbeitszeit, die ihre Arbeitszeit selbst nach gegenseitiger Vereinbarung aufteilen können;
  • Schadenersatz im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Arbeitnehmers – die Novelle regelt die Höhe und die Bedingungen eines Schadensersatzes, dies insbesondere in den Fällen der besonders schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung oder seines Todes.

Eine Zusammenfassung über detaillierte Informationen zu denen einzelnen Änderungen, die durch die Novelle des Arbeitsgesetzbuches eingeführt werden sollen, bereiten wir für Sie vor und werden Ihnen in kurzer Zeit durch einen arbeitsrechtlichen Newsletter übersenden.