Das staatliche Arbeitsinspektionsamt verstärkt den Druck im Kampf gegen illegale Beschäftigung und verdeckte Arbeitsvermittlung im Jahr 2024

Das Staatliche Arbeitsinspektionsamt (SUIP) wird sich in diesem Jahr auf die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und verdeckter Arbeitsvermittlung konzentrieren, wie aus seinem Jahresprogramm für Inspektionsmaßnahmen hervorgeht. Es plant, im Rahmen seiner Inspektionstätigkeit mindestens 19.200 Kontrollen bei Arbeitgebern durchzuführen.

Das Hauptziel der Inspektionstätigkeit des Staatlichen Arbeitsinspektionsamtes im Jahr 2024 wird die Verhinderung von Verstößen gegen die Beschäftigungsvorschriften sein. Das Staatliche Arbeitsinspektionsamt wird sich daher vor allem auf illegale Beschäftigung und verdeckte Arbeitsvermittlung konzentrieren. Unter illegaler Beschäftigung versteht man die Ausübung einer abhängigen Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses (das sogenannte „Schwarzsystem“) sowie die Arbeit eines Ausländers ohne oder unter Verletzung der entsprechenden Genehmigung. Ein Verhalten, bei dem Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Auftragnehmer über eine Genehmigung für die Tätigkeit als Arbeitsvermittler verfügt, wird als verdeckte Arbeitsvermittlung bestraft. In Ermangelung einer solchen Genehmigung wird die Überlassung von Arbeitskräften in der Praxis formal als Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen bezeichnet, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine vorübergehende Überlassung von Arbeitskräften handelt. Auch der Empfänger dieser Quasi-Dienstleistungen kann davon betroffen sein.

Die Inspektionen zielen auch auf die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Einhaltung der Vorschriften für die Beschäftigung von Ausländern, einschließlich Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine.

Auch zugelassene Arbeitsvermittlungsagenturen müssen mit Inspektionen rechnen, insbesondere solche, bei denen das Staatliche Arbeitsinspektionsamt Inspektionsbeschwerden erhalten hat, sowie solche, die in der Vergangenheit nicht inspiziert wurden oder bei denen die Inspektion mehr als drei Jahre zurückliegt oder bei denen in der Vergangenheit Verstöße gegen das Gesetz festgestellt wurden. Die Inspektionen sollten auch auf der Grundlage von Informationen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung über die Nichteinhaltung der den Arbeitsvermittlern auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen durchgeführt werden, einschließlich derjenigen, zu deren Erfüllung die Vermittlungsagenturen bis zum 31.03.2024 neu verpflichtet wurden (u.a. die Nachzahlung einer obligatorischen Kaution in Höhe von 1.000.000,00 CZK und die Vorlage von Schuldenfreiheitsbescheinigungen staatlicher Behörden, einschließlich Krankenkassen). Bei Inspektionen von Arbeitsvermittlungsagenturen wird sich das Staatliche Arbeitsinspektionsamt auf eine Reihe von Bereichen konzentrieren, wie z. B. die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Führung von Aufzeichnungen über Leiharbeitnehmer, den Abschluss einer obligatorischen Vereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern und weitere.

Bei Verstößen gegen die Beschäftigungsvorschriften drohen den Arbeitgebern hohe Geldstrafen. Eine natürliche Person kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000.000,00 CZK und eine juristische Person mit bis zu 10.000.000,00 CZK bestraft werden, wenn sie illegale Arbeit zulässt. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht oder das Führen von Aufzeichnungen kann sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen zu einer Geldstrafe von bis zu 100.000,00 CZK führen.