Obligatorische Untersuchung von Arbeitnehmern endet am 18.02.2022

Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Gesundheitsministerium endlich die außerordentliche Maßnahme des Gesundheitsministeriums veröffentlicht hat, mit der die zuvor angekündigte obligatorische Untersuchung von Arbeitnehmern auf die Covid-19-Erkrankung mit Wirkung zum kommenden Freitag, dem 18. Februar 2022, um 23:59 Uhr beendet wird.

Daher ist nun endgültig bestätigt, dass die obligatorische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt insgesamt abgeschafft wird, ohne weitere Bedingungen oder Ausnahmen.

Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin über alle weiteren Entwicklungen informieren.

Ihr LTA-Team