DPP – Änderung der Besteuerung und der Versicherungsbeiträge

Die Abgeordnetenkammer hat eine Änderung der Regeln für die Einkommenssteuer und die Versicherungsprämien für Arbeitsleistungsverträge (DPP) gebilligt, die nun vom Senat diskutiert werden wird.

Was ab dem 01.07.2024 auf jeden Fall gilt

Aufzeichnungen der Arbeitgeber über alle abgeschlossenen DPP und deren Einkommen.

Monatliche Meldung der Arbeitgeber an das Sozialversicherungsamt über die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit DPP, auch wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat kein Einkommen aus dem DPP bezieht.

Was soll im Bereich der Versicherungsprämien ab dem 01.01.2025 gelten, wenn die Änderung angenommen wird

Die neuen Regeln sollten erst ab dem 01.01.2025 gelten. Die alte Regelung sollte bis Ende 2024 gelten.

Die DPP verhalten sich im Allgemeinen wie Arbeitsplätze.

  • Die Summe der Einkünfte aus einem DPP bei einem Arbeitgeber bis zu 3.999 CZK gilt als geringfügige Beschäftigung und unterliegt nicht der Versicherungspflicht.
  • Die Prämien werden ab einem Einkommen von 4.000 CZK gezahlt.

Es wird möglich sein, das Haupt-DPP zu bestimmen, ab dem der Arbeitgeber die Versicherungsprämie bis zu 10.499 CZK nicht zahlen muss

  • Sie ist nur mit einem Arbeitgeber möglich, der das Sozialversicherungsamt zuerst benachrichtigt.
  • Die Einkünfte aller DPP bei einem bestimmten Arbeitgeber sind nicht versicherungspflichtig, wenn der Gesamtbetrag 10.499 CZK nicht übersteigt. Einkünfte, die 10.499 CZK übersteigen, sind versicherungspflichtig.
  • Die Obergrenze wird nun für alle DPP des Arbeitnehmers, die mit einem Arbeitgeber abgeschlossen wurden, berechnet.
  • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich bei dem Sozialversicherungsamt zu erkundigen, ob für den betreffenden Arbeitnehmer bereits eine andere Person die Vorzugsregelung in Anspruch nimmt.

Was soll im Bereich der Besteuerung ab dem 01.01.2025 gelten, wenn die Änderung angenommen wird

Die Quellensteuer ist auf Einkommen bis zu 10.499 CZK für Arbeitnehmer mit einem DPP im Vorzugsregime zu zahlen. Bei höheren Einkünften wird eine Vorsteuer erhoben.

Die Quellensteuer wird auf das Einkommen von Arbeitnehmern mit einem DPP außerhalb der Präferenzregelung erhoben, wenn das Gesamteinkommen aus einem DPP, einem DPČ und einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber 3 999 CZK oder weniger im Kalendermonat erreicht. Bei höheren Einkünften wird eine Steuervorauszahlung geleistet.