Newsletter 01/2023

Sehr geehrte Mandanten,

wir wenden uns mit einer wichtigen Nachricht an Sie, denn die tschechische Regierung hat neuerdings die Deckelung der Strom- und Gaspreise auch für Großunternehmen beschlossen. Dies schließt Unternehmen ein, die:

  1. mehr als 250 Personen beschäftigen oder
  2. einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben.

Die Preisobergrenze für Großunternehmen gilt seit dem 01. Januar 2023. Nachstehend finden Sie die grundlegenden Angaben zu den Parametern für die Deckelung der Strom- und Gaspreise.

 

 Strompreisdeckelung

Für alle Unternehmen, die an die Niederspannungsebene angeschlossen sind, ist der gesamte Stromverbrauch gedeckelt. Für Großunternehmen, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, gilt eine Obergrenze von 80 % des höchsten Verbrauchs des betreffenden Kalendermonats in den letzten fünf Jahren. Die Obergrenze wird auf 5 CZK/kWh zzgl. USt. festgesetzt (Warenpreis ohne zusätzliche Gebühren).

Bei Strom gilt für Unternehmen, die an die Niederspannungsebene angeschlossen sind, automatisch eine Preisobergrenze, ebenso wie bei Gas für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 630 MWh. Großunternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, oder Unternehmen, die an eine andere Spannungsebene als die Niederspannungsebene angeschlossen sind, müssen ihrem Energieversorger eine Eidesstattliche Erklärung vorlegen.

Diese Eidesstattliche Erklärung basiert auf dem Muster im Anhang der Regierungsverordnung Nr. 298/2022 GBl. über die Festsetzung der Strom- und Gaspreise in einer außergewöhnlichen Marktsituation und ist erstmals bis zum letzten Tag des Monates vorzulegen, der dem Monat vorausgeht, für den die Preisdeckelung beantragt wird. Beantragt ein Großunternehmen also eine Preisdeckelung ab dem 01.02.2023, muss es bis zum 31.01.2023 eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen und dem Gas- oder Stromversorger einreichen.

Für Januar 2023 gilt allerdings eine Ausnahme: Falls ein Großunternehmen die Preisdeckelung  bereits seit dem 01.01.2023 beantragt, muss es die Eidesstattliche Erklärung bis zum 15.01.2023 abgeben. Bitte beachten Sie, dass daher nicht mehr viel Zeit bleibt, um eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Bitte beachten Sie auch, dass die Eidesstattliche Erklärung nur einmal abgegeben wird und der Preis für das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt bereits gedeckelt ist. Sie wird nur dann erneut eingereicht, wenn sich der gemeldete Sachverhalt bzw. die angemeldeten Anforderungen ändern.

 

 Gaspreisdeckelung

Für alle Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von bis zu 630 MWh ist der gesamte Gasverbrauch gedeckelt. Bei Großunternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von mehr als 630 MWh werden 80 % des höchsten Verbrauchs im betrachteten Kalendermonat in den vorangegangenen fünf Jahren gedeckelt. Die Obergrenze wird auf 2,50 CZK/kWh zzgl. USt. festgesetzt (Warenpreis ohne zusätzliche Gebühren).

Großunternehmen, die Gas nicht nur für die Wärmeerzeugung, sondern auch für die Stromerzeugung nutzen, müssen zusätzliche Anhänge ausfüllen. Dabei handelt es sich um einen Ausweis (bzw. eine Erklärung) des Erzeugers von Wärmeenergie, wenn er Wärme aus Gas gemäß den einschlägigen Regierungsverordnungen erzeugt, oder um einen Ausweis (bzw. eine Erklärung) des Kunden, der Gas zur Stromerzeugung verwendet. Dieser Ausweis (bzw. diese Erklärung) muss dem Versorger nach Ablauf eines jeden Monats eingereicht werden, damit klar ist, wofür die Ware verwendet wurde.

Bei Ihrem Interesse werden wir Ihnen gerne weitere Informationen erteilen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.