Änderung der Höhe der Verpflegungspauschale und des durchschnittlichen Kraftstoffpreises zum Zwecke der Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse

Am 15. August 2022 erließ das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung die Kundmachung Nr. 237/2022 über die Änderung des Grundentschädigungssatzes für die Benutzung von Straßenkraftfahrzeugen und die Gewährung von Verpflegungszuschüssen sowie über die Festlegung des durchschnittlichen Kraftstoffpreises zum Zwecke der Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse.

Mit Wirkung vom 20.8.2022 ändert die Kundmachung die Höhe der Verpflegungspauschale für Inlandsdienstreisen:

  • 120,00 CZK bis 142,00 CZK, wenn die Geschäftsreise zwischen 5 und 12 Stunden dauert;
  • 181,00 bis 219,00 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 12 Stunden, aber nicht länger als 18 Stunden dauert;
  • 284,00 CZK bis 340,00 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert.

Mit der Verordnung wird auch der Durchschnittspreis für Benzin mit 98 Oktan von 40,50 CZK auf 51,40 CZK pro Liter erhöht.

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