Newsletter – Beihilfeprogramme für die Unterstützung von Unternehmern II

Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

in den letzten Wochen haben wir Sie über die Voraussetzungen des neuen Beihilfeprogramms für die Unterstützung der Unternehmer COVID 2021 informiert und auch das Beihilfeprogramm COVID – ungedeckte Kosten kurz vorgestellt. Die Unternehmer müssen sorgfältig abwägen, welches dieser Beihilfeprogramme sie in Anspruch nehmen, da die Teilnahme an beiden Beihilfeprogrammen unzulässig ist. Da uns die Aufforderung zum Beihilfeprogramm COVID – ungedeckte Kosten vorliegt, möchten wir Ihre Entscheidungsfindung erleichtern und bieten Ihnen folgende Gegenüberstellung:

***

Wir verfolgen nach wie vor die Entwicklung sämtlicher Ausgleichsbeihilfeprogramme und sind gerne bereit, Sie diesbezüglich zu unterstützen.

Ihr LTA-Team

Newsletter herunterladen

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen in Anbetracht der gegenwärtigen Situation und der sich rasch wandelnden Umstände etwaigen (auch legislativen) Änderungen unterliegen können. Dieser Newsletter umfasst nicht sämtliche Teilnahmebedingungen der vorerwähnten Beihilfeprogramme und kann somit eine einzelfallbezogene Fachberatung nicht ersetzen.